§ 45 MRG
Eine konkludente Einwilligung in die Zahlung von EVB kann nicht auch als schllüsige Zustimmung zur Entrichtung eines erhöhten Bestandzinses qualifiziert werden.
OGH 27.3.2007, 1 Ob 258/06g
§ 45 MRG
Eine konkludente Einwilligung in die Zahlung von EVB kann nicht auch als schllüsige Zustimmung zur Entrichtung eines erhöhten Bestandzinses qualifiziert werden.
OGH 27.3.2007, 1 Ob 258/06g