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Außerordentliche Verwaltungsmaßnahme nach Mehrheitsbeschluss

Aktuellste LeitsätzeWohn- und Mietrechtimmolex 2006/89immolex 2006, 187 - 188 Heft 6 v. 1.6.2006

§ 29 WEG; § 14 Abs 1 Z 1 WEG 1975; § 14 Abs 3 WEG 1975; § 834 ABGB

Die Beurteilung der Rückerstattungsfähigkeit der Kosten für einen Fenstertausch ist als außerordentliche Verwaltungsmaßnahme zu qualifizieren.

OGH, 24.01.2006, 5 Ob 296/05y

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