§ 921 ABGB; § 922 ABGB; § 923 ABGB; § 1295 ABGB; § 1296 ABGB; § 1297 ABGB; § 1392 ABGB; § 18 WEG
Der Rechtsnachfolger eines Miteigentümers oder Wohnungseigentümers kann nur im Fall der Zession der zugrundeliegenden Rechte Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauträger geltend machen.