Zusammenfassung: Das LG Ibk erläutert , welche Formvorschriften im Fall von Abweichungen vom gesetzlichen Aufteilungsschlüssel im Wohnungseigentumsrecht berücksichtigt werden müssen und prüft, ob der Rückumstieg zum gesetzlichen Aufteilungsschlüssel eine einstimmige Beschlussfassung sowie die Einhaltung der Schriftform voraussetzt. Weiters nimmt es zur Rückerstattung von Aufwendungen Stellung.