§ 1118 Fall 2 ABGB; § 226 ZPO
Eine objektive Klagenhäufung bei der Einklagung rückständiger Mietzinsforderungen begründet die Unschlüssigkeit des Klagebegehrens.
OGH, 25.01.2006, 9 Ob 45/05s
§ 1118 Fall 2 ABGB; § 226 ZPO
Eine objektive Klagenhäufung bei der Einklagung rückständiger Mietzinsforderungen begründet die Unschlüssigkeit des Klagebegehrens.
OGH, 25.01.2006, 9 Ob 45/05s