§ 1090 ABGB; § 1118 ABGB
Der VwGH nimmt zur Begründung und zum Widerruf eines obligatorischen Wohnrechts Stellung und erläutert, dass dieses aus wichtigem Grund beendet werden kann.
OGH 21.04.2005, 6 Ob 328/04k
§ 1090 ABGB; § 1118 ABGB
Der VwGH nimmt zur Begründung und zum Widerruf eines obligatorischen Wohnrechts Stellung und erläutert, dass dieses aus wichtigem Grund beendet werden kann.
OGH 21.04.2005, 6 Ob 328/04k