§ 33 Abs 2 MRG
Der OGH prüft, ob intensive Pflegedienstleistungen für einen Verwandten die Annahme eines groben Verschuldens am Mietzinsrückstand ausschließein können.
OGH 12.04.2005, 1 Ob 70/05h
§ 33 Abs 2 MRG
Der OGH prüft, ob intensive Pflegedienstleistungen für einen Verwandten die Annahme eines groben Verschuldens am Mietzinsrückstand ausschließein können.
OGH 12.04.2005, 1 Ob 70/05h