§ 2 Abs 5 lit c Vbg GVG; 3 30 Abs 2 lit a Vbg GVG
Der OGH nimmt zu den Inhaltserfordernissen einer Baulandbestätigung Stellung und erläutert, dass der Inländerstatus der erwerbenden juristischen Person auch nachgewiesen werden muss, wenn diese juristische Person (im konkreten Fall eine Gemeinde) ihren Sitz im Inland hat und bereits ein anderes Grundstück in Österreich bzw im selben Bundesland besitzt.