§ 17 GrEStG
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen ein Erwerbsvorgang als rückgängig gemacht anzusehen ist, und die GrESt daher in Folge nicht festzusetzen ist.
VwGH 19.03.2003, 2002/16/0258
§ 17 GrEStG
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen ein Erwerbsvorgang als rückgängig gemacht anzusehen ist, und die GrESt daher in Folge nicht festzusetzen ist.
VwGH 19.03.2003, 2002/16/0258