§ 12a Abs 3 MRG; § 46a Abs 4 MRG; § 273 Abs 1 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen der Fall des Rechtsübergangs von Gesellschaftsanteilen im Erbweg eine Mietzinsanhebung nach § 12a Abs 3 MRG rechtfertigen kann.
OGH 23.03.2004, 5 Ob 64/04d