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Grob schuldhafter Mietzinsrückstand - Haftung für den Rechtsvertreter des Mieters?

Wohn- und Mietrechtimmolex 2004/106immolex 2004, 182 - 183 Heft 6 v. 1.6.2004

§ 1118 ABGB; § 33 Abs 2 und 3 MRG

Die Entscheidung befasst sich mit der Räumungsklage, und der Beurteilung des groben Verschuldens des Mieters am Zahlungsrückstand bei falscher Auskunft durch den Rechtsanwalt. Mit Anmerkung von Fritz Iby.

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