§ 46a Abs 2 und 5 MRG; § 863 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für die Mietzinsanhebung nach der Sanierung eines gespaltenes Mietverhältnisses, und mit der Ermittlung des angemessenen Hauptmietzinses bei der Fünfzehntelanhebung.