§ 11 UStG; § 12 UStG
Die Entscheidung bestimmt, dass die Berechtigung zum Vorsteuerabzug erst mit Ausstellung der Rechnung des Hausverwalters eintritt.
VwGH 26.09.2000, 97/13/0143
§ 11 UStG; § 12 UStG
Die Entscheidung bestimmt, dass die Berechtigung zum Vorsteuerabzug erst mit Ausstellung der Rechnung des Hausverwalters eintritt.
VwGH 26.09.2000, 97/13/0143