§ 27 MRG; § 15c WGG; § 15d WGG
Die Entscheidung bestimmt, dass Zahlungen zur Übertragung von Eigentumsanwartschaftsrechten nicht als verbotene Ablöse zurückgefordert werden können.
OGH 27.08.2002, 5 Ob 178/02s
§ 27 MRG; § 15c WGG; § 15d WGG
Die Entscheidung bestimmt, dass Zahlungen zur Übertragung von Eigentumsanwartschaftsrechten nicht als verbotene Ablöse zurückgefordert werden können.
OGH 27.08.2002, 5 Ob 178/02s