§ 6 Abs 5 MaklerG; § 7 MaklerG
Die Entscheidung bestimmt, dass die Vermittlung zweckgleichwertiger Geschäfte keine Teilung des Provisionsanspruches nach sich zieht.
OGH 21.05.2003, 9 Ob 47/03g
§ 6 Abs 5 MaklerG; § 7 MaklerG
Die Entscheidung bestimmt, dass die Vermittlung zweckgleichwertiger Geschäfte keine Teilung des Provisionsanspruches nach sich zieht.
OGH 21.05.2003, 9 Ob 47/03g