§ 18 WEG 2002; § 863 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Eintritt der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft in ein Hausbesorgerdienstverhältnis, und mit den Voraussetzungen für die Annahme des Einverständnisses des Hausbesorgers zur einvernehmlichen Beendigung des Dienstverhältnisses.