§ 10 BTVG; § 1 UWG
Die Entscheidung bestimmt, dass die Vereinbarung von Ratenplänen keine unlautere Wettbewerbshandlung durch den Bauträgers darstellt.
OGH 20.05.2003, 4 Ob 107/03v
§ 10 BTVG; § 1 UWG
Die Entscheidung bestimmt, dass die Vereinbarung von Ratenplänen keine unlautere Wettbewerbshandlung durch den Bauträgers darstellt.
OGH 20.05.2003, 4 Ob 107/03v