§ 27 Abs 1 MRG; § 37 Abs 3 Z 11 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit der Möglichkeit der Vertretung durch Angestellte der Mieter- und Vermietervereine im Verfahren dritter Instanz, und mit der Rückzahlungspflicht des Verwalters hinsichtlich einer Ablöse wegen Vorliegens von Anscheinsvollmacht. Mit Anmerkung von Iby.