§ 13 WEG; § 13a WEG; § 13b WEG; § 13c WEG; § 14 WEG; § 15 WEG; § 23 WEG; § 24a WEG; § 26 WEG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, für welche Materien den WE-Bewerbern, für die die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums grundbücherlich angemerkt ist, der außerstreitige Rechtsweg offen steht.