§ 27 Abs 1 MRG; § 888 ABGB; § 893 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Unzulässigkeit der Vereinbarung der Mitzinsschuldübernahme des Mietinteressenten für den Altmieter für den Abschluss eines neuen Mietvertrages, weil dies eine verbotene Ablöse darstellt. Mit Anmerkung von Kovanyi.