§ 364 Abs 2 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn hinsichtlich einer unmittelbaren Zuleitung, der unabhängig von der Ortsüblichkeit der Einwirkung besteht.
OGH 24.04.2001, 1 Ob 42/01k
§ 364 Abs 2 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn hinsichtlich einer unmittelbaren Zuleitung, der unabhängig von der Ortsüblichkeit der Einwirkung besteht.
OGH 24.04.2001, 1 Ob 42/01k