§ 27 Abs 3 MRG
Die Entscheidung bestimmt, dass auch eine illegalen Ablöse, die für den Abschluss des Mietvertrages zu leisten war, rückgefordert werden kann.
OGH 15.05.2001, 5 Ob 121/01g
§ 27 Abs 3 MRG
Die Entscheidung bestimmt, dass auch eine illegalen Ablöse, die für den Abschluss des Mietvertrages zu leisten war, rückgefordert werden kann.
OGH 15.05.2001, 5 Ob 121/01g