§ 2 Abs 1 MRG; § 879 ABGB; § 1120 ABGB; § 49 Abs 2 Z 5 JN; § 473a ZPO; § 502 Abs 5 Z 2 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit dem Begriff der ungewöhnlichen Nebenabrede, und dem Verbot der schikanösen Rechtsausübung des Eigentumsrechts. Mit Anmerkung von Iby.