§ 30 Abs 2 Z 7 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Kündigungsgrund bei nicht vertraglich bedungener oder gleichwertiger geschäftlicher Verwendung des Bestandobjektes.
OGH 14.03.2001, 9 Ob 50/01w
§ 30 Abs 2 Z 7 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Kündigungsgrund bei nicht vertraglich bedungener oder gleichwertiger geschäftlicher Verwendung des Bestandobjektes.
OGH 14.03.2001, 9 Ob 50/01w