§ 1 Abs 4 MRG; § 30 Abs 2 Z 5 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Einordnung eines Mietgegenstandes der sowohl für Wohn- als auch für Geschäftszwecke genutzt wird.
OGH 24.04.2001, 1 Ob 177/00m
§ 1 Abs 4 MRG; § 30 Abs 2 Z 5 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Einordnung eines Mietgegenstandes der sowohl für Wohn- als auch für Geschäftszwecke genutzt wird.
OGH 24.04.2001, 1 Ob 177/00m