§ 17 Abs 2 MRG
Die Entscheidung bestimmt, dass Rampen, Zufahrts- und Rangierflächen von Sammelgaragen nicht zur Nutzfläche des Hauses zählen.
OGH 11.01.2000, 5 Ob 337/99s
§ 17 Abs 2 MRG
Die Entscheidung bestimmt, dass Rampen, Zufahrts- und Rangierflächen von Sammelgaragen nicht zur Nutzfläche des Hauses zählen.
OGH 11.01.2000, 5 Ob 337/99s