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Wasserbezugs- und Abwassergebühr (Wien) - Angaben des Wasserzählers verbindlich; Schätzung nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen

Wohn- und Mietrechtimmolex 2000/192immolex 2000, 315 - 318 Heft 11 v. 1.11.2000

§ 11 Wiener WasserversorgungsG 1960; § 29 Wiener WasserversorgungsG 1960; § 13 Wiener Kanalräumungs- und KanalgebührenG 1978

Die Entscheidung befasst sich mit der Verbindlichkeit der Angaben des Wasserzählers, und mit den Voraussetzungen für die Zulässigkeit anderer Ermittlungsarten des Wasserbezugs.

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