§ 16 Abs 1 MRG; § 16a MRG; § 37 Abs 3 MRG; § 236 ZPO; § 259 Abs 2 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit der Zulässigkeit der neuerlichen Einbringung eines Mietzinsüberprüfungsantrages nach Zurückziehung eines früheren, und mit der Zulässigkeit einer Mietzinsstaffelung.