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BGH: Samenspender mit später Bekanntheit

Rechtsprechung Abstammungs- und AdoptionsrechtFamilienrecht; Grundrechte; RechtsvergleichungMag. Susanne BeckiFamZ 2019/63iFamZ 2019, 94 - 95 Heft 2 v. 27.4.2019

Normen: Art 2 dGG; Art 8 Abs 1 EMRK; § 20 Abs 2 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG); Art 7 Übereinkommen über die Rechte des Kindes, BGBl I Nr 7/1993; § 148 Abs 4 ABGB

Schlagwörter:

Kindschaftsrecht; Deutschland; Abstammungsrecht; anonyme Samenspende; Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung; Kind; Auskunftsanspruch; DDR; Identität des Samenspenders; allgemeines Persönlichkeitsrecht; künstliche Befruchtung; Reproduktionsklinik; Anonymität; biologischer Vater; Treu und Glauben; Informationsrecht; Rechte des Samenspenders; Österreich; Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG); biologische Abstammung

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