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Ohne konkrete Gefährdungsmomente keine gerichtliche Kontrolle nach § 133 AußStrG bei strittigem Unterhalt des Vaters

Rechtsprechung Obsorge- und KontaktrechtFamilienrecht; Außerstreitrecht; UnterhaltsrechtDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2019/56iFamZ 2019, 90 Heft 2 v. 27.4.2019

Entscheidungen: OGH 03.10.2018, 5 Ob 113/18f; OGH, 4 Ob 25/17f

Normen: § 133 AußStrG; § 9 Abs 2 UVG; § 62 Abs 1 AußStrG

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