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Kontaktrecht: Bei (gerichtlicher) Vereinbarung der Eltern neuer Antrag nur bei Änderung des Sachverhalts

Rechtsprechung Obsorge- und KontaktrechtFamilienrechtDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2018/197iFamZ 2018, 338 Heft 6 v. 18.1.2019

Entscheidung: OGH 14.8.2018, 3 Ob 135/18a

Normen: § 187 ABGB; § 190 Abs 2 ABGB

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