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Rechtsprechung UbG/HeimaufG/Medizinrecht - § 33 Abs 3 UbG - Gravierende Dokumentationsmängel führen per se zur Unzulässigkeit der Maßnahme

MenschenrechteJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael GanneriFamZ 2017/94iFamZ 2017, 200 Heft 3 v. 22.7.2017

Entscheidung: LG Innsbruck 23.1.2017, 78 R 9/16w

Normen: § 33 Abs 3 UbG

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