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"Behördlich angeordnete Erziehungsmaßnahme" in § 196 StGB ist keine verfassungsrechtlich bedenkliche dynamische Verweisung

Rechtsprechung GrundrechteFamilienrechtn. n.iFamZ 2016/201iFamZ 2016, 341 Heft 6 v. 14.1.2017

Entscheidung: VfGH 10.10.2016, G 667/2015

Normen: § 196 StGB; § 211 ABGB

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