vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prinzipieller Vorrang gemeinsamer Obsorge, außer wenn Konfliktpotenzial zwischen Eltern so hoch ist, dass auch in Zukunft keine Besserung erwartet werden kann

PflegschaftsrechtJudikaturDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2014/78iFamZ 2014, 106 Heft 3 v. 1.6.2014

OGH 11.12.2013, 7 Ob 211/13z

Schlagwörter:

gemeinsame Obsorge; alleinige Obsorge; fehlende Gesprächsbasis; Kindeswohl; Kindschafts- und Namenrechtsänderungsgesetz 2013;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!