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Verfassungsrechtliche Bedenken des OGH gegen den starren Mindestaltersabstand von 16 Jahren zwischen Adoptivelternteil und Adoptivkind

AdoptionsrechtJudikaturDr. Christa Zemanek, Mag. Romana FritziFamZ 2014/43iFamZ 2014, 52 - 53 Heft 2 v. 1.4.2014

OGH 20.1.2014, 4 Ob 214/13v

Schlagwörter:

Grundrechte; Mindestaltersabstand zwischen Adoptivkind und Adoptivelternteil; aufrechte Eltern-Kind-Beziehung; Möglichkeit der Unterschreitung im Einzelfall; Kindeswohl; Gleichheitssatz; Recht auf Achtung des Familienlebens; Diskriminierungsverbot;

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