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Mitwirkung der zuständigen Behörden des Aufnahmestaates an Adoption nach dem Haager Adoptionsübereinkommen ist hoheitliches Handeln

AdoptionsrechtJudikaturDr. Ulrich Pesendorfer , LStA Dr. Robert FucikiFamZ 2014/162iFamZ 2014, 231 - 233 Heft 5 v. 1.10.2014

OGH 17.7.2014, 4 Ob 45/14t; VwGH 6.3.2014, 2013/11/0025

Schlagwörter:

Haager Adoptionsübereinkommen; Adoptionseltern; Eignungsprüfung; Mitwirkung der Behörden des Aufnahmestaates; Kinder- und Jugendhilfeträger; Hoheitsverwaltung; Privatwirtschaftsverwaltung; Rechtsschutz;

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