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Zurückweisung eines (zu eng gefassten) Antrags auf Aufhebung des § 9 PatVG (beachtliche Patientenverfügung)

GrundrechteJudikaturDr. Ulrich PesendorferiFamZ 2013/35iFamZ 2013, 71 - 72 Heft 2 v. 1.4.2013

VfGH 21.2.2013, G 45/12

Schlagwörter:

beachtliche Patientenverfügung; verbindliche Patientenverfügung; Formvorschriften; Recht auf Privatleben; Gleichheitssatz; Legalitätsprinzip; Gesetzesprüfung; Individualantrag; Aufhebungsbegehren; Zurückweisung;

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