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Aufteilungsverfahren auch bloß hinsichtlich Schulden möglich - Ausgleichszahlung kann auch von Amts wegen auferlegt werden

EherechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-HübneriFamZ 2013/21iFamZ 2013, 56 - 57 Heft 1 v. 1.2.2013

OGH 11.10.2012, 1 Ob 111/12y

Schlagwörter:

nacheheliche Vermögensaufteilung; Aufteilungsmasse; Verbindlichkeiten; Ausgleichszahlung; Billigkeit; Amtswegigkeit;

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