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"Laufender Sonderbedarf" ist Teil des laufenden gesetzlichen Unterhaltsanspruchs und daher bevorschussungsfähig

UnterhaltsrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias NeumayriFamZ 2013/165iFamZ 2013, 229 Heft 5 v. 1.10.2013

OGH 28.5.2013, 10 Ob 20/13h

Schlagwörter:

Unterhaltsvorschuss; laufender Unterhaltsbeitrag; Sonderbedarfsunterhalt;

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