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Der erfolgreich Erbschaftsbeklagte kann die Kosten seiner Ausforschung als (Schein-)Erbe nicht abziehen

ErbrechtJudikaturHR Dr. Wilhelm TschuggueliFamZ 2013/156iFamZ 2013, 204 Heft 4 v. 1.8.2013

OGH 31.1.2013, 1 Ob 246/12a

Schlagwörter:

Erbschaftsklage; Aufwandersatzanspruch des Scheinerben; ersatzfähige Aufwendungen; Anwaltshonorar; Ausforschungskosten;

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