§ 271 ABGB; § 148 ABGB
Im vorliegenden Fall trifft der OGH Klarstellungen darüber, in welchen Fällen aufgrund einer Interessenkollision ein Kurator zu bestellen ist und in welchen Fällen die widerstreitenden Interessen vom Gericht wahrgenommen werden können. Im konkreten Fall ging es um ein Verfahren zur Regelung des Besuchsrechts.