§ 146b ABGB; § 176 ABGB; § 215 Abs 1 ABGB; § 214 Abs 1 ABGB; Art 8 EMRK
Der OGH hatte sich damit zu befassen, wie weit die Rechte des Jugendwohlfahrtsträgers bei Kindeswohlgefährdung reichen. Insb erörterte er, was bei der Bestimmung des Aufenthalts des Kindes zu beachten ist und inwieweit die Maßnahmen der pflegschaftsgerichtlichen Kontrolle unterliegen.