§ 2 Abs 1 AußStrG
Nachdem das Gericht die vom Sachwalter genehmigte Pflegschaftsrechnung gebilligt hatte, erhoben die potenziellen Erben Rekurs. Der OGH hatte zu entscheiden, ob diese tatsächlich ein rechtliches Interesse geltend machen könnten und ihnen somit Parteistellung zukomme.