§ 140 ABGB; § 9 Abs 2 UVG; § 6 Abs 3 AußStrG
Im vorliegenden Verfahren hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob es im Rechtsmittelverfahren nach dem UVG zulässig ist, dass der betreuungspflichtige Elternteil (Revisions)rekurs einlegt, dem der Jugendwohlfahrtsträger dann beitritt. Weiters hatte er sich damit zu befassen, welche Auswirkungen die Erreichung der Volljährigkeit eines Kindes während des Rekursverfahrens hat.