§ 45 AußStrG; § 166 AußStrG
Das Höchstgericht widmet sich der Frage, ob auch jene Werte, die ein Erblasser vor seinem Tod verschenkt hat, zu inventarisieren sind. Daneben würdigt es, ob ein Beschluss über einen Antrag auf Inventarisierung bloß verfahrensleitend ist und somit der Rechtsmittelbeschränkung unterliegt.