§ 166 AußStrG
Mit seiner Entscheidung stellt der OGH deutlich fest, dass für solche Werte, die der Verstorbene bereits zu Lebzeiten in eine Privatstiftung eingebracht hat, kein Inventar zu erstellen ist.
OGH 8 Ob 115/11m
§ 166 AußStrG
Mit seiner Entscheidung stellt der OGH deutlich fest, dass für solche Werte, die der Verstorbene bereits zu Lebzeiten in eine Privatstiftung eingebracht hat, kein Inventar zu erstellen ist.
OGH 8 Ob 115/11m