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Untersuchungsgrundsatz im Unterhaltsverfahren

AußerstreitrechtJudikaturRobert FucikiFamZ 2012/135iFamZ 2012, 179 Heft 4 v. 1.7.2012

§ 16 AußStrG; § 16 Abs 2 AußStrG

Diese Entscheidung des OGH betrifft die Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes, der im Unterhaltsverfahren durch eine Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht sowie eine Mitwirkungspflicht der Parteien, abgesichert wird.

OGH 2 Ob 205/11b

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