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Zurückziehung des Rekurses als unwiderrufliche Erklärung

AußerstreitrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael GanneriFamZ 2012/102iFamZ 2012, 132 Heft 3 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: Das Urteil beschreibt die Rechtsfolgen, wenn eine geschäfts- und prozessfähige Patientin in einem Unterbringungsverfahren erklärt, sie ziehe den Rekurs "definitiv zurück".

Rechtsgrundlagen: § 28 UbG

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