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Sicherung des Anspruchs auf Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses

EherechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2011/80iFamZ 2011, 93 Heft 2 v. 1.3.2011

§ 97 ABGB; § 382h EO

Im Zusammenhang mit der Geltendmachung dringenden Wohnbedürfnisses hatte sich das erkennende Gericht mit der Gewährung von Gehör zu befassen und das Sicherungsbegehren in einem Verfahren über eine Ehescheidungsklage zu behandeln.

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