§ 94 EheG
Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung widmet sich der OGH der Frage, ob ein Wertzuwachs im Vermögen aufzuteilendes Vermögen darstellt. Darüber hinaus war die Bemessung von Ausgleichszahlungen unter Billigkeitserwägungen ein beherrschendes Element der Entscheidung.